Seitenbereiche

Ihre zuverlässige Steuerberaterin in Norddeutschland!

Kennenlernen vereinbaren

Nachträgliche Gewinnberichtigung

Zufluss-Abfluss-Prinzip

Übersehen Ärztinnen und Ärzte in ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung diverse Betriebsausgaben, die den Gewinn und damit auch die Einkommensteuer gemindert hätten, können diese Ausgaben nicht einfach im Zeitpunkt ab Kenntnis des Fehlers verbucht werden. Denn es gilt bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dieses besagt, dass Ausgaben im Jahr der Verausgabung gewinnwirksam berücksichtigt werden müssen. Das heißt, der Arzt/die Ärztin darf keine Ausgaben, die er/sie in einem Jahr „vergessen“ hat, im nächsten noch nachträglich steuermindernd verrechnen. Dies gilt auch, wenn die Ausgaben zwar nicht übersehen worden sind, jedoch irrtümlicherweise davon ausgegangen wurde, dass diese nicht steuerlich absetzbar sind.

Nachträgliche Geltendmachung

Dieses durch das Zufluss-Abfluss-Prinzip generierte Nachholverbot bedeutet aber nicht, dass die Anschaffungskosten steuerlich endgültig verloren wären. Die vergessenen Betriebsausgaben können stattdessen mit dem bei Veräußerung oder Verwertung des betreffenden Wirtschaftsgutes anfallenden Gewinn verrechnet werden (Bundesfinanzhof BFH-Urteil vom 30.6.2005, IV R 20/04).

Beispiel

Hat der Arzt beispielsweise vergessen, im Vorjahr 1.000 Einwegspritzen steuerlich geltend zu machen, kann er diese Ausgaben nach jeder Verwendung (bzw. nach jeder Verwertung) der Einwegspritzen im nächsten Jahr mit den hierfür vereinnahmten Gebühren verrechnen. Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (was Einwegspritzen, Handschuhe, Desinfektionsmittel usw. sind) werden hier hilfsweise als Güter des Anlagevermögens behandelt. Damit entstehen im Ergebnis keine steuerlichen Nachteile.

Nachträgliche Einlagen

Gleiches gilt, wenn es der Arzt/die Ärztin vergessen hat, eine getätigte Einlage gewinnmindernd steuerlich zu berücksichtigen. Auch das geht im nächsten Jahr nicht mehr (BFH vom 16.5.2013 III R 54/12).

Stand: 23. Februar 2023

Bild: Racle Fotodesign - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Illustration

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.